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Hallo Achim > Weder Beleidigung noch Spam sind strafrechtliche Belange, sondern lediglich zivilrechtliche Ob Spam strafrechtlich relevant ist, kann ich Dir nicht sagen. Aber bei Beleidigung ist es ganz sicher so. Die einschlägigen Paragraphen sind § 185 StGB (Beleidigung), § 186 StGB (Üble Nachrede) und § 187 StGB (Verleumdung). Gerüchte laufen übrigens unter dem Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der vorsätzlichen Verleumdung (§187 StGB). Forenbetreiber müssen Beleidigungen sogar innerhalb von 24 Stunden löschen, nachdem sich Betroffene per E-Mail melden. Siehe dazu untenstehenden Link. Viele Grüße Dietmar Passender Link: Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen Meine Homepage: http://ccintern.dharlos.de |
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